Baufinanzierungs-Schutzbrief der Allianz
Ob bei Arbeitsunfähigkeit, Tod oder optional Arbeitslosigkeit: Der Baufinanzierungs-Schutzbrief der Allianz bietet Ihnen im Fall der Fälle eine temporäre Absicherung Ihrer Raten für eine Immobilienfinanzierung. So lässt sich ein meist verlustreicher Notverkauf vermeiden.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Schnell: Kurzfristige Überbrückung von Geld-Engpässen durch schnelle finanzielle Unterstützung
- Hilfreich: Zeit gewinnen, um finanzielle Situation zu ordnen und ggf. vorteilhaften Verkauf (statt Notverkauf) in Ruhe zu planen
- Flexibel: Schutzbrief abschließbar für Immobilien- und Grundstückserwerb, Renovierung und Anschlussfinanzierung
Im Überblick: Konditionen und Leistungen des Baufinanzierungs-Schutzbriefs
Antragszeitraum | Ab Darlehensbeantragung bis zu 12 Monate nach Darlehensvertragsabschluss |
Gesundheitsprüfung | Keine |
Wartezeit | Grundsätzlich 12 Monate, sofortige Leistung bei Arbeitsunfähigkeit oder Tod durch Unfall |
Versicherungsdauer |
10 bis 35 Jahre entsprechend Gesamtlaufzeit des Darlehens |
Eintrittsalter | Mindestens 18 Jahre, maximal 57 Jahre (Alter bei Vertragsende: maximal 67 Jahre) |
Leistungsgründe | Arbeitsunfähigkeit bzw. Tod durch Unfall oder Krankheit sowie Arbeitslosigkeit (optional) |
Leistungshöhe | Mindestens 50 €, maximal 2500 € monatlich; jedoch maximal Höhe der monatlichen Finanzierungsrate |
Flexibilität | Anpassung an Darlehensverlauf möglich (Dauer, Höhe im Rahmen der Vertragsbestimmungen) |
Beitragszahlung | Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich (Änderung möglich) |
Der Baufinanzierungs-Schutzbrief ist geeignet ...
- für jeden, der eine Baufinanzierung abschließt und diese mit einem unkomplizierten Basisschutz ergänzen möchte
- für die Absicherung von Finanzierungsraten in Höhe der gewählten Absicherungssumme bei Arbeitsunfähigkeit, Tod oder optional bei Arbeitslosigkeit und
- falls diese Absicherung für einen gewissen Zeitraum genügt
Der Baufinanzierungs-Schutzbrief ist nicht geeignet ...
- falls keine Finanzierung oder sie vor über 12 Monaten abgeschlossen wurde
- falls der Schutz eine vollständige Restratenzahlung bieten soll
- falls keine Wartezeit gewünscht ist
- für die Absicherung bei Arbeitslosigkeit von Personengruppen wie Auszubildenden, Beamten oder Teilzeitangestellten