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dpa-AFX: Mieterbund betont Anspruch auf Instandsetzung bei Hochwasserschäden

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Bei Hochwasserschäden haben Mieter nach Angaben des
Mieterbunds Bayern einen Reparatur- und Instandsetzungsanspruch gegenüber dem
Vermieter. Das gilt auch für mitvermietete Einbauküchen, Elektrogeräte und
Teppichböden - nicht aber für die eigenen Möbel und Gegenstände des Mieters, wie
der Landesverband am Dienstag mitteilte.

In Keller und Wohnungen eingedrungenes Wasser muss demnach der Eigentümer
und Vermieter beseitigen. Auch für das Trockenlegen der Wohnung ist er
verantwortlich. Solange die Wohnung aufgrund der Unwetterschäden nicht oder nur
eingeschränkt nutzbar ist, darf der Mieter die Miete mindern. Eine
Mietvertragsklausel, die das Mietminderungsrecht in Fällen höherer Gewalt
einschränkt, ist laut Mieterbund unwirksam. Zur Sicherheit sollten Mieter Fotos
machen, um Umfang und Ausmaß beweisen zu können, auch für die Versicherung.

Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind im Regelfall
ausgeschlossen. Der Vermieter müsse auch keine Vorkehrungen gegen sehr seltene
Naturkatastrophen treffen, teilte der Mieterbund mit./rol/DP/men

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