dpa-AFX: ROUNDUP/Kreise: Mietpreisbremse soll bis Ende 2028 verlängert werden
BERLIN (dpa-AFX) - Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bringt eine
Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 auf den Weg. Den entsprechenden
Referentenentwurf hat sein Ministerium in die Ressortabstimmung innerhalb der
Ampel-Regierung gegeben. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zuerst hatte
die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet. Im Koalitionsvertrag war eine
Verlängerung "bis zum Jahre 2029" vereinbart.
Parallel ging auch ein Entwurf zur Speicherung bestimmter
Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken in die Ressortabstimmung. Die Ampel
hatte die koalitionsintern umstrittenen Themen politisch miteinander verknüpft.
Auch dieser Entwurf liegt der dpa vor, darüber hatte zuerst die "Süddeutsche
Zeitung" darüber berichtet. Vorgesehen ist keine Vorratsdatenspeicherung,
sondern das sogenannte "Quick-Freeze-Verfahren". Dabei werden die Daten erst
dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung -
etwa Mord oder Totschlag - besteht.
Bereits im April war ein Kompromiss zu den beiden Themen verkündet worden.
Danach gab es aber neuen Streit zur Mietpreisbremse, und die Vorhaben waren
nicht weiter vorangekommen.
Mietpreisbremse läuft Ende kommenden Jahres aus
Die Mietpreisbremse sorgt in angespannten Wohnungsmärkten dafür, dass die
Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn
Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Sie läuft aktuell bis
Ende 2025. Darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung
findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung. Sie muss eine Anwendung zudem
begründen.
Wenn sie in einem bestimmten Gebiet wiederholt greifen soll, sieht der
Entwurf nun höhere Anforderungen für die Begründung vor. Die neuen Anforderungen
sollten sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer
verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhalte, hieß es aus dem
Justizministerium.
Ampel-Streit verzögerte den Entwurf
Buschmann hatte der SPD im Sommer vorgeworfen, die Verlängerung mit
Nachforderungen zu verzögern. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese hatte etwa
angekündigt, beim Gesetzgebungsverfahren zur Mietpreisbremse darauf zu pochen,
"dass wir diese auch wirksam ausgestalten". Eine Verschärfung der Bremse ist im
Ministeriumsentwurf nicht vorgesehen.
SPD und Grüne wollten eigentlich auch strengere Regeln im Mietrecht, die
teilweise auch im Koalitionsvertrag vorgesehen sind. Seit dessen Abschluss
hätten sich die Rahmenbedingungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft aber
drastisch verschlechtert, hieß es aus Buschmanns Ministerium. "Weitere
Verschärfungen des sozialen Mietrechts würden den Neubau von Wohnungen womöglich
noch unattraktiver machen." Es müsse daher kritisch geprüft werden, ob die im
Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen noch sinnvoll sind.
Speicherung von IP-Adressen nur bei Verdacht einer erheblichen Straftat
Beim sogenannten Quick-Freeze-Verfahren geht es um die Sicherung von
Verbindungsdaten wie IP-Adressen und an Anrufen beteiligten Telefonnummern. Über
das "Einfrieren" durch die Provider solcher Daten soll ein Richter entscheiden,
bei Gefahr in Verzug die Staatsanwaltschaft. Es reiche, dass die Verkehrsdaten
im Zusammenhang mit dem Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung
stehen, hieß es aus dem Justizministerium. An die Ermittlungsbehörden dürften
sie aber erst im weiteren Verlauf der Ermittlungen übermittelt werden, etwa wenn
sich der Verdacht gegen eine bestimmte Person konkretisiere.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist eigentlich für ein
weitergehendes Modell - nämlich eine neue, rechtskonforme Regelung für eine
anlasslose Speicherung von IP-Adressen. Buschmann hat eine anlasslose
Vorratsdatenspeicherung aber wiederholt abgelehnt. Wegen rechtlicher
Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht
mehr genutzt worden./sku/DP/zb