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dpa-AFX: ROUNDUP 2: Was die Ampel-Regierung noch für Mieter tun will

(neu: Details.) BERLIN (dpa-AFX) - Wer in den nächsten vier Jahren in ein beliebtes Wohngebiet zieht, kann wohl weiter auf die Mietpreisbremse setzen. Diese Regelung verhindert, dass Vermieter bei neuen Verträgen über Gebühr zuschlagen. Sie drohte in einigen Gegenden schon Mitte 2025 auszulaufen, nun bringt Justizminister Marco... (neu: Details.)

BERLIN (dpa-AFX) - Wer in den nächsten vier Jahren in ein beliebtes
Wohngebiet zieht, kann wohl weiter auf die Mietpreisbremse setzen. Diese
Regelung verhindert, dass Vermieter bei neuen Verträgen über Gebühr zuschlagen.
Sie drohte in einigen Gegenden schon Mitte 2025 auszulaufen, nun bringt
Justizminister Marco Buschmann (FDP) eine Verlängerung bis Ende 2028 auf den
Weg.

In der Ampel-Koalition sorgt das nicht überall für Freude - denn im
Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP eine Verlängerung "bis zum Jahre
2029" vereinbart. Die Baupolitikerinnen der Grünen, Christina-Johanne Schröder
und Julia Verlinden, pochten direkt auf die Einhaltung des Vertrags. Doch viel
Zeit bleibt nicht, um im Bundestag noch Änderungen zu erstreiten. Und auch
andere Koalitionsversprechen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern sind noch
offen.

Was die Mietpreisbremse ist

Sie gilt seit 2015 und begrenzt Mietpreise bei Neuverträgen. Vermieter
dürfen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten dadurch im Grundsatz maximal
zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Welche Gebiete
das sind, entscheidet die jeweilige Landesregierung.

Allerdings gibt es einige Ausnahmen und Schlupflöcher, wie der Deutsche
Mieterbund immer wieder bemängelt. So ist die Regelung nicht anzuwenden auf
Wohnungen, die erst nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet
wurden. Mit der Zeit fallen also immer mehr Neubauten unter die Ausnahme.
Ausgenommen ist auch die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung.
Wenn bereits der Vormieter mehr zahlen musste als laut Bremse erlaubt, darf der
Vermieter vom neuen Mieter genauso viel verlangen. Bei möblierten Wohnungen gilt
die Bremse zwar grundsätzlich, Vermieter können aber einen Zuschlag verlangen.

Was die Bremse bringt

Die Begrenzung habe den Anstieg der Mieten in den betroffenen Gegenden
"zumindest moderat verlangsamt", heißt es im Justizministerium. Eine Anfang 2019
vorgestellte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) im
Auftrag des Ministeriums bescheinigt der Mietpreisbremse eine messbare Wirkung.
Der Effekt liege allerdings nur bei zwei bis vier Prozent. In Zahlen heißt das:
Wer heute 1000 Euro Miete zahlt, müsste ohne Mietpreisbremse 1020 bis 1040 Euro
im Monat berappen. Allerdings hielten sich damals nicht alle Vermieter an die
Preisbremse - und Mieter klagten nicht unbedingt.

Was sich jetzt ändern soll

Buschmann will höhere Hürden anlegen: Wenn die Mietpreisbremse in einem
bestimmten Gebiet wiederholt greifen soll, sollen neue Anforderungen für die
Begründung gelten. Dann soll das Land zum Beispiel erklären, was es getan hat,
um den Mietmarkt in der Gegend zu entspannen. Das solle sicherstellen, dass die
Verlängerung einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhalte, hieß es aus
dem Justizministerium.

Was die Koalition noch für Mieter tun will

Die Verlängerung der Mietpreisbremse kommt deutlich später als sich das
manche in der Ampel vorgestellt hatten. Erst brauchte Buschmann lange, bis er
das Thema anpackte. Dann warf er der SPD vor, die Verlängerung mit
Nachforderungen zu verzögern.

Die Sozialdemokraten hätten die Bremse gern noch verschärft.
SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese kündigte an: "Im parlamentarischen Verfahren werden
wir nun darauf drängen, dass auch die Schlupflöcher beim möblierten und
befristeten Wohnen geschlossen werden." Die Ausnahme von Neubauten müsse
zeitlich angepasst werden. Das ist im Ministeriumsentwurf nicht vorgesehen.

Im Koalitionsvertrag vereinbart sind eigentlich auch strengere Regeln für
bereits bestehende Mietverträge, von denen also Mieter profitieren, die schon
länger in ihrer Wohnung leben. So sollten Mieterhöhungen von über elf Prozent
verboten werden, wenn Wohnraum knapp sei, betonte Verlinden. Auch Wiese ermahnte
Buschmann, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Punkte umzusetzen.

Die FDP jedoch bremst: Seit Abschluss des Koalitionsvertrags hätten sich die
Rahmenbedingungen für die Bau- und Immobilienwirtschaft drastisch
verschlechtert, hieß es aus Buschmanns Ministerium. "Weitere Verschärfungen des
sozialen Mietrechts würden den Neubau von Wohnungen womöglich noch unattraktiver
machen." Es müsse daher kritisch geprüft werden, ob die im Koalitionsvertrag
vorgesehenen Maßnahmen noch sinnvoll seien.

Was die Regierung politisch mit der Mietpreisbremse verknüpft hat

Der Durchbruch bei der Mietpreisbremse war Ampel-intern nur möglich wegen
einer Parallel-Einigung über ein ganz anderes Thema: den lange umstrittenen
Umgang mit Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken. Buschmann brachte auch
hierzu einen Entwurf auf den Weg, über den zuerst die "Süddeutsche Zeitung"
berichtete. Vorgesehen ist keine Vorratsdatenspeicherung, sondern das sogenannte
"Quick-Freeze-Verfahren". Dabei werden Verbindungsdaten wie IP-Adressen und an
Anrufen beteiligten Telefonnummern erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf
eine Straftat erheblicher Bedeutung - etwa Mord oder Totschlag -
besteht./tam/DP/men

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