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dpa-AFX: Lauterbach will Krankenhausreform noch durchsetzen

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will trotz des
Bruchs der Ampel-Koalition noch mehrere wichtige Gesetzesvorhaben umsetzen. Ganz
klar sei: "Die Krankenhausreform, sie wird und sie muss kommen", sagte der
SPD-Politiker beim Deutschen Pflegetag in Berlin. In den Krankenhäusern könne
nicht weiter in einem Hamsterrad gearbeitet werden. "Diese Reform werden wir
nicht scheitern lassen und werden sie im Bundesrat durchsetzen." Käme sie nicht,
würden in den nächsten zwei Jahren Hunderte Krankenhäuser in die Insolvenz
gehen.

Lauterbach nannte auch Gesetzespläne für die Pflege, etwa zu mehr
Kompetenzen für dringend benötigte Pflegekräfte. "Pflege kann mehr, als sie in
Deutschland darf." Diese Zielsetzung werde von allen demokratischen Parteien im
Bundestag begrüßt. Er sei daher "optimistisch, dass wir an dieser wichtigen
gemeinsamen Baustelle weiterkommen werden". Nach dem Ende der Ampel-Koalition
sind neue Wege im Parlament erforderlich, um Mehrheiten für Gesetzesvorhaben zu
organisieren.

Koalitionsbruch "Katastrophe" für die Pflege

Die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Christine Vogler, forderte
eindringlich die Umsetzung der Pläne ein. "Wenn die Politik das
Pflegekompetenzgesetz nicht noch vor der nächsten Bundestagswahl auf den Weg
bringt und die Pflege mit den notwendigen Handlungsbefugnissen ausstattet,
geraten wir in eine verheerende Sackgasse und riskieren eine Versorgungskrise
mit tiefgreifenden gesellschaftlichen Folgen." Der Koalitionsbruch sei "für die
Pflege eine Katastrophe".

Die vom Bundestag beschlossene Krankenhausreform soll die Finanzierung auf
eine neue Grundlage stellen und zu mehr Spezialisierung bei komplizierteren
Eingriffen führen. Vorgesehen ist, die Vergütung mit Pauschalen für
Behandlungsfälle zu ändern. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung
schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll den Druck zu
möglichst vielen Fälle senken. Die Reform kommt abschließend noch in den
Bundesrat. Dort ist sie nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer könnte sie
aber in den Vermittlungsausschuss schicken und bremsen./sam/DP/mis

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