Hinweisgeber („Whistleblowing“) und Beschwerdeverfahren
Für die Oldenburgische Landesbank AG hat die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Regelungen höchste Priorität.
Denn nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unserem Unternehmen, unseren Kunden, Beschäftigten und Geschäftspartnern abwenden. Fehlverhalten muss daher möglichst frühzeitig erkannt werden. Über unsere diversen Kommunikationswege können uns Beschäftigte und Außenstehende wertvolle Hinweise auf Gesetzesverstöße geben oder Übertretungen interner Regelungen melden. Wir versichern Ihnen, die gemeldeten Anhaltspunkte fair und angemessen zu behandeln.
Über das Hinweis- und Beschwerdeverfahren nehmen wir im Verdachtsfall auch Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten entgegen. Die Verfahrensordnung finden Sie hier. Die Meldeplattformen erreichen Sie unter www.report-tvh.com.
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden hinsichtlich Dienstleistungen gedacht ist. Sollten Sie unzufrieden sein, oder andere Anregungen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner in der Filiale vor Ort oder beim telefonischen Kundenservice.
Sie möchten uns konkrete Verstöße oder Verdachtsmomente melden? Dann stehen Ihnen folgende Wege zur Verfügung:
- Per Telefon:
an den Gruppenleiter Anti Financial Crime in Compliance sowie den Geldwäschebeauftragten oder seine Stellvertreter (erreichbar über den telefonischen Kundenservice 0441 221-2210). - Per E-Mail: whistleblowing@olb.de
- Per Fax: 0441 221-2401
Per Brief:
Oldenburgische Landesbank AG
Compliance - GW Beauftragter oder Stv.
Stau 15/17
26122 Oldenburg
Unser Compliance Vertrauensanwalt:
- Herr Dr. Carsten Thiel von Herff
- Per Telefon: 0521 5573-3300
- Beratung und Schutz Ihrer Identität
- Meldeplattform: www.report-tvh.com
- Homepage: www.thielvonherff.de
Meldungen bei externen Meldestellen sind ebenfalls möglich:
- Bundesamt für Justiz
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Hinweis zum Schutz Ihrer Identität: Sie können anonym bleiben.
Jeder Hinweis ist wertvoll und jedem Hinweis wird nachgegangen. Bitte achten Sie insbesondere bei anonymen Hinweisen darauf, möglichst viele Details mitzuliefern sowie alle Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken. Bei der Bearbeitung Ihrer Unterlagen garantieren wir höchste Vertraulichkeit. Wir gehen fair mit allen Beteiligten um: Sowohl im Kontakt mit dem Hinweisgeber als auch mit allen Beschäftigten, die von einem Vorwurf betroffen sind, hat Fairness höchste Priorität.