Antworten auf Ihre Fragen zur SCHUFA
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist ein privates Unternehmen, das 1927 gegründet wurde. Mehr als 270.000 Anfragen von Banken und Unternehmen erreichen die SCHUFA täglich. Bei ihr sind Informationen von 66 Millionen Bundesbürgern gespeichert.
Lesen Sie hier die Antworten auf häufige Fragen rund um die SCHUFA.
Zu mehr als 90 Prozent der Verbraucher in Deutschland liegen positive Informationen bei der SCHUFA vor. Das können z. B. die Finanzierung eines Autos oder die Einrichtung eines Girokontos sein sowie Rechnungen für Waren, die bestellt und pünktlich bezahlt wurden. Die SCHUFA speichert aber auch negative Merkmale wie unbeglichene Rechnungen, nicht bezahlte Kredite oder Privatinsolvenzen.
Die SCHUFA speichert Name, Geburtsdatum und Geburtsort, Anschrift und evtl. frühere Adressen. Zudem werden Daten über Bankkonten, Kreditverträge, Mobilfunk- und Versandhandelskonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Ratenzahlungsgeschäfte und Bürgschaften vermerkt.
Über Vermögen, Einkommen, Beruf, Kaufverhalten, Nationalität, Ehegatten, Mitgliedschaften und Lebenseinstellung (z. B. religiöse oder politische) hat die SCHUFA keine Informationen.
Ohne Ihre Einwilligung geht gar nichts. Diese geben Sie, wenn Sie bei Vertragsabschluss die SCHUFA-Klausel unterschreiben. Die Informationsquellen sind rund 7.000 Vertragspartner wie Banken, Telekommunikationsfirmen und Versandhäuser. Diese fragen Daten ab und liefern im Gegenzug Informationen.
Nein. Die SCHUFA trifft keine Kreditentscheidungen, sie liefert lediglich kreditrelevante Informationen. In die Kreditentscheidung der OLB fließen meist weitere Daten ein, die der SCHUFA gar nicht vorliegen, z. B. zu Einkommen oder Vermögen.
Nicht die Anzahl der SCHUFA-Einträge ist entscheidend, sondern die Zahlungsmoral. Je mehr Rechnungen und Kredite pünktlich beglichen wurden, umso besser.
Verbraucher haben das Recht zu erfahren, was über sie gespeichert ist und wie kreditwürdig sie eingestuft werden. Seit April 2010 kann nach § 34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) jeder einmal im Jahr eine kostenlose Eigenauskunft anfordern. Dies gilt für alle Auskunfteien wie die SCHUFA.
Folgende Informationen erhalten Sie bei der Eigenauskunft: alle gespeicherten personenbezogenen Daten, an wen die Daten weitergegeben wurden, Ihren übermittelten und aktuellen Scorewert sowie die Bedeutung Ihres Scorewertes. Das Einholen einer Eigenauskunft hat keine Auswirkungen auf die künftige Einschätzung Ihrer Kreditwürdigkeit. Prüfen Sie alle Einträge und Ihre Einstufung.
Hier geht es zur Eigenauskunft: www.meineschufa.de