Steuererklärung 2019: Was Sie beachten sollten
Am 03 Mai 2019 veröffentlicht von der Blog-Redaktion der OLB
Das müssen Sie wissen für Ihre Steuererklärung 2019
Im Frühsommer steht für viele Arbeitnehmer ein eher unangenehmer Termin an – denn dann müssen Sie die Steuererklärung machen. Und wie in jedem Jahr kommen auch 2019 wieder Änderungen und Neuerungen, die wichtig für Sie sind.
Für Steuerzahler gibt es ab diesem Jahr eine gute und eine weniger gute Nachricht. Die gute: Sie haben mehr Zeit, um Ihre Unterlagen abzugeben. Die Formulare müssen ab diesem Jahr nicht mehr wie bisher Ende Mai beim Finanzamt eingehen, sondern Ihnen bleiben zwei Monate mehr. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2018 ist also der 31. Juli 2019. Sollten Sie sich von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater helfen lassen, bleibt sogar Zeit bis Ende Februar 2020.
Wer zu spät dran ist, muss dafür zahlen
Die weniger gute Neuigkeit: Wenn Sie trotz dieses Zeitbonus’ – egal aus welchem Grund – nicht dazu kommen, die Erklärung abzugeben, werden Sie bestraft. Das Finanzamt kann pro angefangenem Verspätungsmonat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer als Strafe einbehalten, mindestens aber 25 Euro.
Schon seit vergangenem Jahr müssen Sie Ihrer Steuererklärung keine Belege, Rechnungen oder Quittungen mehr beilegen. Allerdings sollten Sie diese trotzdem aufbewahren, denn das Finanzamt darf Belege für Nachfragen anfordern. Heben Sie diese also bis zu ein Jahr nach dem Erhalt des Steuerbescheids auf. Handwerkerrechnungen und Rechnungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sollten Sie zwei Jahre aufbewahren.
Was Sie bei der Steuererklärung geltend machen können
Neben den Rahmenbedingungen sollten Sie auch einige inhaltliche Änderungen beachten: So erhöhen sich der Grundfreibetrag wie auch der Unterhaltshöchstbetrag um 168 Euro auf jeweils 9168 Euro, der Kinderfreibetrag steigt um 192 Euro auf 7620 Euro. (Was sich auf Ihrer Gehaltsabrechnung noch im Jahr 2019 geändert hat, lesen Sie hier.)
Den Weg zur Arbeit sollten Sie in der Steuererklärung ebenfalls anführen, egal ob Sie ihn mit Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Für die einfache Strecke können Sie 30 Cent pro Kilometer absetzen.
Erinnern Sie sich auch an vermeintliche Kleinigkeiten, die Sie womöglich nicht mit Ihrer Steuererklärung in Verbindung bringen. Haben Sie Geld für einen guten Zweck gespendet? Hatten Sie Kosten für Handwerker im Haus, Haushaltshilfen oder Betreuung Ihrer Kinder? Auch Rechnungen für medizinische Behandlungen oder Sehhilfen können Sie gegebenenfalls geltend machen.
Weitere Änderungen, zum Beispiel zur Förderung von Elektromobilität oder Jobtickets, finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.