Steuererklärung 2020: Das sollten Sie beachten
Am 09 Juni 2020 veröffentlicht von der Blog-Redaktion der OLB
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Die groben Rahmenbedingungen für den Steuerzahler bleiben im Vergleich zum vergangenen Jahr gleich. Auch 2020 muss man pro angefangenem Monat 0,25 Prozent des ausstehenden Steuerbetrages als Strafe zahlen, wenn man die Abgabe der Steuererklärung versäumt. Wie in 2019 ist die Abgabefrist aber erst auf den 31. Juli festgelegt.
Entlastung für Arbeitnehmer: Erneute Erhöhung des Grundfreibetrages
Wie bereits seit mehreren Jahren üblich, wurde auch dieses Jahr im Zuge der Preissteigerung der steuerliche Grundfreibetrag erhöht. Er liegt 2020 bei 9408 Euro, was einer Steigerung um ungefähr 2,6 Prozent entspricht.Gleichzeitig steigt auch der Kinderfreibetrag pro Kind um 192 Euro auf 7812 Euro.
Für viele Arbeitnehmer ist außerdem folgende Änderung interessant: Bei einer Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden außerhalb der eigenen Wohnung oder des Hauptarbeitsplatzes beträgt die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand jetzt 14 Euro. Ist man länger als 24 Stunden unterwegs, können sogar bis zu 28 Euro als Verpflegungskosten abgesetzt werden.
Gesundheit geht vor! Neuigkeiten für Unternehmer
Auch auf Seiten der Arbeitgeber gibt es gute Neuigkeiten, insbesondere kleine Start-Ups und neu gegründete Unternehmen können sich über eine Änderung freuen: Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro können sie ab sofort die Kleinunternehmerregelung geltend machen. Der erwartbare Umsatz im Folgejahr darf dann allerdings nicht über 50.000 Euro liegen.Außerdem steigt die Förderung für Gesundheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz. Zahlungen für Gesundheitsmaßnahmen (beispielsweise für Ergonomie) sind jetzt bis zu 600 Euro steuerfrei (statt zuvor 500).
Achtung, Rentenerhöhung!
Weniger erfreuliche Neuigkeiten gibt es für Rentner. Im Zuge der Rentenerhöhung ist zu erwarten, dass ca. 50.000 Senioren erstmals steuerpflichtig werden und dementsprechend vom Finanzamt dazu aufgefordert werden, eine Steuererklärung machen zu müssen. Betroffene Rentner sollten diese auch unbedingt abgeben, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.Das zu versteuernde Einkommen errechnet sich, indem von der Rente der Rentenfreibetrag abgezogen wird, welcher jedes Jahr sukzessive für die Neurentner gesenkt wird (bis 2020 um jährlich zwei Prozent, ab 2020 um jährlich ein Prozent).
Wer in 2020 erstmals seine Rente bezieht, muss 80 Prozent davon versteuern, 2040 wird es dementsprechend keinen Rentenfreibetrag mehr geben.
Was Sie sonst noch wissen sollten...
Generell lohnt es sich für die meisten Menschen, 2020 die Mühen einer Steuererklärung in Kauf zu nehmen. Viele Dinge, die Sie absetzen können, werden dabei leicht vergessen. So können zum Beispiel Handwerkerkosten (Arbeit und Anfahrt), auch bei privaten Renovierungen zu Hause, in der Steuererklärung aufgeführt werden.Auch bei Sonderausgaben wie der Kirchensteuer oder einer Spende (Beleg nicht vergessen!) können Sie mit Steuererleichterungen rechnen.
Wichtig in der heutigen Zeit ist klimafreundliche Mobilität. Die Bestimmungen zu Steuererleichterungen für Dienstfahrräder und elektrische Dienstwagen wurden dementsprechend bis 2030 verlängert.
Fazit: Also ja, eine Steuererklärung kann anstrengend und strapaziös sein, am Ende kann es sich finanziell aber durchaus lohnen! Vielleicht haben Sie ja bereits damit angefangen und gemerkt, dass die Kontrolle der eigenen Finanzen ein gutes Gefühl vermitteln kann? Wenn Sie erfahren möchten, an welchen Stellen Sie außerdem noch effektiv sparen können, dann lesen Sie jetzt dazu mehr in unserem Blog.
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