Arbeiten Sie noch oder wohnen Sie schon? Was Sie über die Homeoffice Versicherung wissen sollten
Am 24 November 2021 veröffentlicht von der Blog-Redaktion der OLB
Was ist überhaupt Homeoffice?
„Homeoffice”, „Telearbeit” oder „mobiles Arbeiten” – all diese Begriffe meinen dasselbe: Als Arbeitnehmer müssen Sie qua Definition nicht stationär in Ihrem Unternehmen arbeiten, sondern können Ihren Job auch im privaten Umfeld, von Zuhause, im Café oder etwa im Zug ausüben.
Mit „Homeoffice“ ist jedoch ganz explizit das (in den meisten Fällen gelegentliche) Arbeiten in den eigenen vier Wänden gemeint. Während der Corona-Pandemie ist Heimarbeit zur Normalität avanciert. Einen Rechtsanspruch auf das Arbeiten im Homeoffice gibt es aber noch nicht. Meist ist das mobile Arbeiten in einer Zusatzvereinbarung in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
Homeoffice: Gibt es eine Versicherung für das Arbeiten von Zuhause?
Nach zwei Lockdowns in Deutschland heißt einer der wenigen Gewinner der Corona-Krise: „Homeoffice”. Denn der Anteil der Arbeiter:innen im Homeoffice bleibt trotz der allmählichen Rückkehr zur Normalität vergleichsweise hoch. Zum Vergleich: Vor der Corona-Krise arbeiteten nur vier Prozent der Beschäftigten von Zuhause. Im Januar 2021 arbeiteten 24 Prozent ausschließlich im Homeoffice. Das ergab eine Online-Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts. 14 Prozent der Befragten gaben zudem an, gelegentlich von Zuhause zu arbeiten. Ganze 80 Prozent der Arbeitnehmer:innen in Deutschland könnten theoretisch im Homeoffice arbeiten. Ganz so hoch wird der Anteil der Kolleg:innen im Homeoffice wohl nicht werden. Perspektivisch wird er aber eher steigen als sinken.
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Damit gehen jedoch neue Herausforderungen einher. Nicht nur, dass alle Teilnehmer/innen eines Online-Meetings den Stumm-Button finden. Es gibt weitaus höhere Hürden. Wer haftet zum Beispiel bei Unfällen während der Arbeitszeit im Homeoffice? Gibt es dafür eine extra ins Leben gerufene Homeoffice-Versicherung? Aber was soll zu Hause am Schreibtisch schon passieren, richtig?
Falsch! Es gibt jede Menge Gefahrenherde. Schon vor COVID-19 passierten laut Robert-Koch-Institut rund 30 Prozent aller Unfälle zu Hause. Stürze, Schnittwunden, Verbrennungen und Stromschläge sind die gängigsten Unfallbeispiele. Von wegen „Home sweet Home”, es müsste „Home dangerous Home” heißen. Dennoch stellt sich die Frage der Haftung, denn so viel vorab: Eine extra Homeoffice-Versicherung gibt es nicht. Vielmehr sollten Sie ein Versicherungspaket schnüren, um für etwaige Zwischenfälle gewappnet zu sein.
Versicherungsschutz im Homeoffice: Wer haftet bei Unfällen?
Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten greift generell die gesetzliche Unfallversicherung. Ein Unfall während der Arbeitszeit im Homeoffice gilt jedoch nicht pauschal als Arbeitsunfall. Die beim Unfall ausgeführte Handlung muss in direktem Zusammenhang zu Ihrer Arbeit stehen. Die Kernfrage könnte lauten: Arbeiten Sie noch oder wohnen Sie schon?
Ein Beispiel: Sie stolpern im Büro auf dem Weg zur Kaffeemaschine über Ihren Bürokatze und brechen sich den Arm. Auch wenn Spikey im Weg herumlag, muss er nicht für den Schaden aufkommen. Es greift die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn Sie aber im Homeoffice auf dem Weg zur Kaffeemaschine über Spikey stolpern, gilt das als Haushaltsunfall. Zwar passierte das Unglück während Ihrer Arbeitszeit, hängt aber nicht unmittelbar mit Ihrem Job zusammen. Dasselbe gilt für den Gang zur Toilette, in die Küche oder sonstigen privaten Wohnräumen.
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In einem solchen Szenario haften Sie selbst. Um in diesem Bild zu bleiben: Dasselbe Stolpern über Spikey gilt als Arbeitsunfall, wenn Sie sich auf dem Weg zu Ihrem Drucker befinden – sofern der Ausdruck für den Job bestimmt ist. Sie sehen: Unfälle im Homeoffice erfordern juristische Spitzfindigkeit. Umso wichtiger sind die folgenden Punkte.
Arbeitsunfall im Homeoffice: So verhalten Sie sich richtig
- Dokumentieren Sie den Unfall so gut es geht: Notieren Sie sich, was Sie im Moment des Unglücks gemacht haben. Führten Sie etwa gerade ein dienstliches Telefonat? Sollten Sie etwas ausgedruckt haben: Um welches Dokument handelte es sich? Je detaillierter, desto besser.
- Melden Sie den Unfall Ihrem Arbeitgeber. Es gilt eine Frist von drei Kalendertagen, wobei der Tag des Unfalls nicht dazu zählt. Melden Sie den Arbeitsunfall zu spät, können Sie Ihre Entschädigungsansprüche verlieren.
- Meldepflicht: Ihr Arbeitgeber gibt den Fall weiter an die Unfallkasse oder die zuständige Berufsgenossenschaft.
- Geben Sie bei einem möglichen Arzt- oder Krankenhausbesuch unbedingt an, dass es sich um einen Arbeitsunfall im Homeoffice handelt.
Welche Versicherung greift bei Unfällen im Homeoffice?
Wenn es also keine extra Homeoffice-Versicherung gibt und der Unfall nicht mit Ihrer Arbeit in Zusammenhang steht: Welcher Schutz greift dann? In diesem Szenario handelt es sich um einen gewöhnlichen Haushaltsunfall, der Ihrer Freizeit zugeordnet wird. Somit greift nicht der Arbeitsschutz, sondern nur eine private Unfallversicherung.
Damit sind Sie nicht nur im Homeoffice, sondern auch in Ihrer tatsächlichen Freizeit, beim Sport und selbst im Ausland versichert. Die private Unfallversicherung unseres Premium-Partners Allianz zahlt bei allen Unfällen, die zu einer bleibenden Invalidität führen. Das heißt, es muss eine dauerhafte, körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegen. Vom Verlust eines Fingers bis zur Querschnittslähmung: Der Invaliditätsgrad entscheidet über die Höhe einer Kapitalzahlung.
Neben der Invaliditätsleistung zahlt die private Unfallversicherung unter anderem kosmetische Operationen, Hilfe im Alltag, eine lebenslange Unfallrente oder Spezialbehandlungen für eine schnellere Genesung.
Im besten Fall müssen Sie sich aber gar nicht von einem Unfall erholen. Bei Glück im Unglück fällt Ihnen beim Stolpern über Spikey nur der Laptop aus der Hand und das Display zerspringt. Für Sachschäden kommt der Unfallschutz allerdings nicht auf.
Homeoffice: Welche Versicherung greift bei Sachschäden?
Der verschüttete Kaffee, das umgekippte Müsli, der aus der Hand gerutschte Teller mit Suppe: Elektronische Geräte leben im Homeoffice vermutlich gefährlicher als im Büro. Bei Sachschäden im Homeoffice greift prinzipiell die Betriebshaftpflichtversicherung. Verschuldungsgrad und Schadenshöhe sind dabei entscheidend. Es gibt drei mehr oder weniger klare Abgrenzungen:
- Vorsatz: Sie als Arbeitnehmer müssen für den Sachschaden aufkommen
- Mittlere Fahrlässigkeit: Ihr Arbeitgeber und Sie teilen sich die Haftung
- Leichte Fahrlässigkeit: Ihr Arbeitgeber kommt für den Schaden auf
Im Büro sind diese Leitplanken noch eher sichtbar als im Homeoffice. In den eigenen vier Wänden stellt sich wie schon beim Unfallszenario die Frage: Kam der Schaden während Ihrer Arbeits- oder Freizeit zustande? Die oben geschilderten Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung gelten nur, wenn die Arbeit im Homeoffice abgesprochen ist. Sollte das Missgeschick passieren, wenn Sie beispielsweise Ihren Laptop am Abend, außerhalb der Regelarbeitszeit, nochmal für eine kurze Mail in die Hand nehmen, könnten Sie selbst dafür aufkommen müssen.
Übernimmt Ihr Arbeitnehmer keine Haftung, lohnt sich eine Privat- oder Familien-Haftpflichtversicherung für Sie.
Sichern Sie sich zusätzlich mit einer Hausratversicherung ab
Bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbrüchen schützt auch eine Hausratversicherung vor entstandenen Schäden. Die Allianz-Hausratversicherung bietet dabei drei entscheidende Vorteile:
- Sie erhalten den Wert, den der betroffene Gegenstand beim Neukauf kostet.
- Sie erhalten individuellen Schutz, Ihren Anforderungen entsprechend angepasst.
- Kriterien wie leichte oder grobe Fahrlässigkeit spielen ab dem Tarif Smart keine Rolle.
Fazit: Das ist Ihre Homeoffice-Versicherung
Eine extra Homeoffice-Versicherung gibt es also nicht. Sie können sich Ihren Versicherungsschutz für das Arbeiten zu Hause aber selbst zusammenstellen. Mit einer Kombination aus privaten Unfall-, Haftpflicht- und Hausratversicherung sind Sie in jedem Fall geschützt. Besteht bei einem Unfall im Homeoffice ein direkter Zusammenhang mit Ihrer Arbeit, greift die gesetzliche Unfallversicherung. Bei Sachschäden entscheidet der Grad der Fahrlässigkeit über die Haftung. Eine zusätzliche Hausratversicherung schützt Sie vor bösen Überraschungen wie Einbrüchen oder einem Brand – oder Spikey.