OLB-Experte im Interview: Baufinanzierung per Grundschuld

Am 17 Oktober 2018 veröffentlicht von der Blog-Redaktion der OLB

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Baufinanzierung per Grundschuld: Das müssen Sie wissen

Ein kleines Einfamilienhaus in Aurich oder eine Doppelhaushälfte in Beverstedt: Spielen Sie mit dem Gedanken, ein eigenes Heim zu bauen? Falls ja, haben Sie sich selbstverständlich schon die Frage nach der Finanzierung Ihres Traums gestellt. Eine Möglichkeit der Baufinanzierung ist das sogenannte Grundschulddarlehen. OLB-Experte Arne Beitelmann erläutert im Interview, was hinter dem Begriff steckt.

Herr Beitelmann, was ist ein Grundschulddarlehen?

Ein Grundschulddarlehen kann vergeben werden, wenn ein Bankkunde ein Haus bauen oder kaufen möchte. Das Kreditinstitut stellt ihm für die Baufinanzierung einen größeren Geldbetrag zur Verfügung – im Gegenzug kann es verlangen, dass zu seinen Gunsten eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen wird. In aller Regel bewegt sich die Höhe der Grundschuld im Rahmen des Darlehens. Im Grundbuch werden Eigentumsverhältnisse von Grundstücken und darauf befindlichen Gebäuden aufgezeichnet. In der Regel führt in Deutschland jeder Bezirk – in Person der Rechtspfleger des Amtsgerichts – ein eigenes Grundbuch.

Die Grundschuld ist ebenso wie die Hypothek ein sogenanntes Grundpfandrecht. Dieses ermöglicht es Kreditinstituten, Grundstücke und Immobilien eines Schuldners zu verwerten, sollte dieser seine Forderungen nicht mehr begleichen können. Im Gegensatz zur Hypothek, die während des Tilgungszeitraums sukzessive „abbezahlt“ wird und automatisch erlischt, bleibt eine Grundschuld nach Ende der Rückzahlungen im Grundbuch stehen.

Wie bekomme ich ein Grundschulddarlehen?

Das ist unkompliziert, nötig sind lediglich folgende sieben Schritte:

  • 1. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Bank Ihres Vertrauens. Bei der OLB beraten Sie zum Beispiel mehr als 200 Baufinanzierungsexperten im gesamten Weser-Ems-Gebiet.
  • 2. Vereinbaren Sie mit Ihrer Bank die Bedingungen des Kreditvertrages und unterschreiben Sie diesen gemeinsam mit Ihrer Bank.
  • 3. Beauftragen Sie einen Notar, der mit einem „Grundschuldbestellungsformular“ den Grundbucheintrag beglaubigt und einleitet.
  • 4. Vereinbaren Sie mit dem Notar einen Termin für die Beurkundung.
  • 5. Das Dokument wird im Grundbuchamt eingereicht, das die Grundschuld in das Grundbuch einträgt.
  • 6. Ein Auszug aus dem Grundbuch sowie eine Ausfertigung der Urkunde geht an das Kreditinstitut.
  • 7. Die Bank zahlt Ihren Darlehensbetrag aus.

Wie lange dauert es, bis das Geld zur Verfügung steht?

Für den gesamten Prozess sollte man eine Zeitspanne von sechs bis acht Wochen einplanen.

Und was kostet mich eine Grundschuld?

Die Höhe der Kosten ist gesetzlich vorgeschrieben. Generell kann man für die Gerichts- und Notarkosten – dazu gehören Beurkundung, Bestellung einer Grundschuld sowie Eintragung im Grundbuch – im Schnitt mit einem Betrag in Höhe von 2 % des Kaufvertrags rechnen. Bei Beträgen unter 50.000 Euro ist der Prozentsatz etwas höher, bei einem höheren Preis in der Regel dafür etwas niedriger. Beim Eintrag der Grundschuldbestellung hält der Notar außerdem die Verzinsung des Darlehens fest. Diese ist mit 15 % meist höher als etwa die Zinsen des Baukredits – sie wird jedoch nur dann fällig, wenn das Gebäude zwangsversteigert wird.

Muss ich eine Grundschuld löschen?

Es ist nicht nötig, eine Grundschuld sofort nach Abzahlung des Kredits zu löschen. Man kann diese einfach erneut nutzen, beispielsweise für einen Modernisierungskredit einige Jahre später. Lässt man den Eintrag im Grundbuch stehen, spart man sich Aufwand und Kosten für eine neue Antragstellung. Man kann die Grundschuld sogar mitnehmen, wenn man die Bank wechselt.

 

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