KfW – BEG Wohngebäude Kredit (261) – Energetische Sanierung von Wohngebäuden zu einem Effizienzhaus: Das sollten Sie insbesondere beachten
Am 26 Juli 2023 veröffentlicht von der Blog-Redaktion der OLB
Mit dem Abschluss der Neuregelungen zum 01.06.2023 hoffen alle Beteiligten auf mehr Verlässlichkeit und Beständigkeit. Je nachdem, welche Förderung für Sie in Frage kommt, gibt es verschiedene Programme. Für den Bereich der Wohngebäude wird der Neubau seit 01.03.2023 im Programm „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298)“ gefördert. Am 01.06.2023 kam die Variante „Wohneigentum für Familien (300)“ dazu. Im Bereich der Sanierung hatte sich die Förderung im August 2022 im Wesentlichen nur strukturell verändert: Energieeffiziente Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Dachsanierung oder der Einbau einer Wärmepumpe, werden seitdem ausschließlich im Rahmen einer reinen Zuschussförderung über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) begünstigt. Mit dem attraktiven KfW-Programm „BEG Wohngebäude Kredit (261)“ möchte die KfW im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Sanierung von Wohngebäuden fördern und damit insbesondere die Ziele des Klimaschutzgesetzes weiter vorantreiben. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Zwei grundlegende Empfehlungen vorweg
- Sprechen Sie vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder eines Kaufvertrages immer zunächst mit Ihrer Bank.
- Treten Sie rechtzeitig mit einer Expertin oder einem Experten im Bereich Energieeffizienz in Kontakt. Ihr/Ihm kommt eine Schlüsselrolle im gesamten Prozess zu. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter: www.energie-effizienz-experten.de
Was wird mit dem BEG 261 gefördert?
Die Sanierung oder der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses, inkl. (ggf. anteilige) Kosten für Fachplanung und Baubegleitung.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus
Die staatliche KfW-Bank fördert alle energetischen Maßnahmen, durch welche die Immobilie mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 erreicht. Bei denkmalgeschützten Wohngebäuden gelten gesonderte Regelungen.
Voraussetzung: Zum Zeitpunkt des Förderantrags muss die Immobilie mindestens fünf Jahre alt sein. Der Referenzwert ist das Datum der Bauanzeige bzw. des Bauantrags.
Gut zu wissen
- Die KfW unterscheidet zwischen den Werten 40, 55, 70 und 85. Hier gilt: Je niedriger der Energieverbrauch im Vergleich zum Referenzgebäude ist, desto höher ist die Förderung. In den Clustern gibt es eine oder mehrere Abstufungen: „EE“, „WPB“ und „SerSan“, die einen höheren Tilgungszuschuss zur Folge haben.
- Zu den energetischen Maßnahmen gehören übrigens auch Wiederherstellungskosten (z. B. für Außenanlagen nach der Entsorgung erdgedeckter Tanks).
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, sollten Sie sich – ggf. über den/die beurkundende:n Notar:in – mit den „Voraussetzungen für die Förderung des Ersterwerbs nach Sanierung“ vertraut machen. Diese finden Sie in der „Richtlinie“ des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (S. 6, Kapitel 7.2 ). Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im KfW Merkblatt.
Die BEG 261 kann nicht in Betracht gezogen werden bei:
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Speziellen Vorhaben, wie z. B. vorbereitende Maßnahmen zur Herrichtung oder Erschließung des Grundstücks sowie Maßnahmen an den Außenanlagen und Freiflächen, gemäß dem „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ (Kapitel 8, S. 30ff.).
Für wen kommt eine Förderung durch KfW Kredit 261 in Frage?
Gefördert wird, wer klimafreundlich saniert. Dazu gehören:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- Freiberuflich Tätige
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunaler Unternehmen
- Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Das sind die Konditionen bei der BEG 261
Kredithöhe
Die Höhe Ihres Kreditbetrags hängt von zwei Faktoren ab:
- Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie
- Höhe Ihrer förderfähigen Kosten
Der maximale Kreditbetrag liegt bei 150.000 Euro pro Wohneinheit, sofern Ihre Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse erreicht. Wenn nicht, liegt der max. Kreditbetrag bei 120.000 Euro pro Wohneinheit.
Beide Teilbeträge erhöhen sich durch förderfähige Kosten für „Energetische Fachplanung und Baubegleitung“, und zwar
- Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 Euro pro Vorhaben
- Mehrfamilienhäuser: 4.000 Euro pro Wohneinheit, maximal 40.000 Euro pro Vorhaben
Kreditlaufzeit
- Die Kreditlaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen
- Die Zinsbindung beläuft sich auf max. 10 Jahre
- Laufzeitabhängige Tilgungsfreijahre von bis zu 5 Jahren möglich
Zinssätze
Der attraktive Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt. Es gilt der am Tag der KfW-Zusage gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang bei der KfW günstigere Produktzinssatz. Die aktuellen Zinskonditionen finden Sie hier (im Abschnitt Konditionen).
Tilgungszuschuss
Der Tilgungszuschuss ist bares Geld, mit dem Sie Ihr Darlehen abbezahlen und folglich die Laufzeit verkürzen.
Gut zu wissen
Die Tilgungszuschüsse staffeln sich wie folgt:
Tilgungszuschüsse (in % des hierfür bewilligten Kreditbetrages) | |||||
Basis | „Effizienz- haus EE“ |
„Worst Performing Buildings“ |
„Serielle Sanierung“ |
„Worst Performing Buildings“ + „Serielle Sanierung“ |
|
Effizienzhaus Denkmal | 5 | +5 | - | - | - |
Effizienzhaus 85 | 5 | - | - | - | |
Effizienzhaus 70 | 10 | +10 | - | - | |
Effizienzhaus 55 | 15 | +10 | +15 | +20 | |
Effizienzhaus 40 | 20 | +10 | +15 | +20 | |
Energetische Fachplanung/ Baubegleitung | 50 | - | - | - | - |
Beispiel für energetische Förderung mit der BEG 261
Zum Abschluss wollen wir Ihnen die Förderung anhand eines konkreten Beispiels veranschaulichen:
Rahmendaten
- Einfamilienhaus (165m²)
- Alter Bauantrag/Bauanzeige > 5 Jahre
- Geplantes Effizienzhaus-Niveau: 55EE – Serielle Sanierung
- Nutzung von Erneuerbaren Energien für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes in Höhe von 88 Prozent (PV 8 Prozent, Solarthermie 17 Prozent und Geothermie 63 Prozent)
- Förderfähige Kosten gem. BzA des Energieeffizienz-Experten
- Investitionskosten: 60.000 Euro
- Fachplanungs- und Baubegleitungskosten: 3.500 Euro
Finanzierung gem. KfW-Refinanzierungszusage
- Kreditbetrag: 63.500 Euro
- Laufzeit: 10 Jahre
- Zinsbindung: 10 Jahre
- Tilgungsfreijahre: 1
- Bereitstellungsprovisionsfrei: 1 Jahr
- Kundenzinssatz: 0,33 Prozent p. a. (Stand: 14.07.2023)
Tilgungszuschuss
Berechnung des maximal möglichen Tilgungszuschuss | |||||
Verwen- dungszweck |
För- der- satz |
Bonus |
Förderfähige Kosten gem. „Bestätigung zum Antrag“ |
Für Tilgungszuschuss berücksichtigter (Teil-)Kreditbetrag |
Tilgungs- zuschuss |
Fachplanung und Bau- begleitung |
50% | 0% | 3.500 Euro | 3.500 Euro | 1.750 Euro |
Sanierung Effizienz- haus 55E |
20% | 15% | 60.000 Euro | 60.000 Euro | 21.000 Euro |
Aus dieser Berechnung ergibt sich ein max. Tilgungszuschuss in Höhe von 22.750 Euro.
Wir bleiben im Dialog – für die Sanierung Ihrer Immobilie
Welche Maßnahme Sie auch anstreben: Als Ihre Hausbank beraten wir Sie kompetent zu Finanzierungsoptionen. Wir prüfen, ob das KfW-Förderprogramm für Ihr Vorhaben in Frage kommt und kümmern uns um den KfW-Antrag. Die digitale Zusage erfolgt in der Regel innerhalb weniger Sekunden, da wir Ihre Unterlagen vorab bereits genau geprüft und bewertet haben.
Mehr Informationen zum BEG 261 erhalten Sie auf dieser Seite der KfW.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Hier gibt es weitere Informationen zu den Themen Modernisieren, Renovieren oder Sanieren mit der OLB.