Für die Pflegekosten: Verkauf des Elternhauses
Am 13 Juni 2018 veröffentlicht von der Blog-Redaktion der OLB
Bei Pflegebedürftigkeit: Elternhaus bestmöglich verkaufen
Das Thema ist traurig und schwierig – aber es ist auch wichtig! Was tun, wenn die Eltern im Alter nicht mehr alleine leben können und eine heimische Pflege durch Angehörige nicht möglich ist? Wenn eine Einrichtung mit ausgebildeten Pflegekräften bezahlt werden muss, wofür schnell Kosten von 2.000 bis 4.000 Euro im Monat auflaufen? Sicher, einen Teil trägt die Pflegeversicherung – doch für den Rest muss die Familie aufkommen. Worauf Sie in dieser Situation achten sollten, lesen Sie hier.
Muss das Vermögen zur Kostendeckung herangezogen werden?
Wenn die Kosten für die Pflege durch die Pflegeversicherung sowie die Rente des Pflegebedürftigen bzw. dessen Ehepartners gedeckt werden, kann das Vermögen unangetastet bleiben. Im Normalfall möchten Kinder indes, dass Ihre Eltern nach höchsten Pflege-Standards betreut werden – und die Kosten dafür liegen häufig über der Summe aus Versicherung und Rente. Für diesen Fall wird zunächst auf ein eventuell vorhandenes Sparkonto geschaut. Ist das nicht üppig genug, muss der Verkauf des Elternhauses in Erwägung gezogen werden. Für alle Beteiligten ein schwieriger Schritt – aber im Ernstfall häufig unvermeidbar. Um einen übereilten Spontan- oder gar Zwangsverkauf zu verhindern, sollten sich die Angehörigen früh mit diesem Thema befassen und klären, was mit der Immobilie bei einer Pflegebedürftigkeit der Eltern passieren soll.
Darf ich mein Elternhaus überhaupt verkaufen?
Das Immobilienrecht sieht vor, dass nur der Eigentümer seine Immobilie verkaufen kann. Wenn ein Mensch aber – etwa nach einem Schlaganfall – quasi von heute auf morgen zu einem hohen Grad pflegebedürftig wird, kann er Aufgaben rund um den Verkauf nicht mehr meistern. Dann werden alle Beteiligten tief durchatmen, wenn rechtzeitig (also zu Zeiten geistiger Gesundheit) eine Vorsorgevollmacht unterzeichnet wurde. Im Idealfall ist sie als Generalvollmacht ausgelegt und umfasst sowohl Entscheidungen über persönliche als auch über finanzielle Angelegenheiten. Nur dann ist der Vollmachtnehmer berechtigt, Bank- und Immobiliengeschäfte abzuwickeln.
Was ist zu beachten, wenn es mehrere Erben gibt?
Probleme können entstehen, wenn mehrere Erben vorhanden sind, die ein Anrecht auf die Immobilie haben. Wird keine Verzichtserklärung ausgestellt, kann jeder auf seinem Recht bzw. den gesetzlichen Pflichtanteil beharren (dazu erhalten Sie hier weitere Informationen). Nun lässt sich eine Immobilie naturgemäß kaum teilen. Möglichkeit Nr. 1 daher: Unter den Erben findet sich einer, der die Immobilie selbst nutzen möchte – und gleichzeitig über die finanziellen Mittel verfügt, die anderen Erben auszubezahlen. Findet sich für diese Option niemand und ist auch eine Vermietung ausgeschlossen, da schnell Geld für die Pflege aufgebracht werden muss, bleibt nur Möglichkeit Nr. 2: Der Verkauf der Immobilie.
Wer übernimmt bei mehreren Erben den Verkauf?
Bei mehreren Erben muss aus diesem Kreis eine Person bestimmt werden, die den Verkauf übernimmt. Das ist über eine entsprechende Vollmacht möglich. Eminent wichtig ist gerade in dieser Konstellation, für den Verkauf Experten hinzuzuziehen. Zum Beispiel sollte der Wert der Immobilie zwingend durch einen Gutachter bestimmt werden. Damit schützt sich der Verkäufer von vornherein gegen Haftungsvorwürfe wegen eines zu niedrig angesetzten Preises oder des Versuchs, sich selbst zu bereichern. Zwar werden die Kosten für den Gutachter aus dem Verkaufserlös getragen, was die aufzuteilende Gesamtsumme schmälert – dennoch ist dies die sicherste Variante, um Familienstreitigkeiten vorzubeugen.
Sollte immer ein Makler hinzugezogen werden?
Wenn in der Erbengemeinschaft nicht zufällig ein ausgewiesener Immobilien-Experte ist, lautet die Antwort – gerade in dieser familiären Ausnahmesituation – ganz eindeutig: ja, kontaktieren Sie auf jeden Fall einen Makler. Ein erfahrener Immobilienmakler weiß, wann und unter welchen Bedingungen die Immobilie der Eltern bei Feststellung ihrer Pflegebedürftigkeit verkauft werden kann. Darüber hinaus hat er einen unverstellten Blick auf die Dinge. Angehörigen haben hinsichtlich des zu erzielenden Preises meist überzogene Vorstellungen, da bei ihnen eine emotionale Komponente in den Verkauf hineinspielt. Nicht selten sind sie dann enttäuscht, wenn der tatsächliche Wert des Objektes deutlich unter den Traumvorstellungen bleibt. Ein Makler hingegen geht objektiv an die Immobilienbewertung heran.
Fazit: Beim Verkauf Hilfe annehmen
Es ist generell nur schwer möglich, „schnell und nebenbei“ eine Immobilie für einen guten Preis zu veräußern. Zeit und Fachkenntnis sind vonnöten, damit der Verkauf ein Erfolg wird. Doch gerade in Zeiten der Pflegebedürftigkeit der Eltern haben die wenigsten Angehörigen Zeit und Nerven im Überfluss. Daher ist es wichtig, in dieser Situation Hilfe in Anspruch zu nehmen. Einen kompetenten Ansprechpartner finden Angehörige zum Beispiel in den Immobilien-Experten der OLB. Nutzen Sie Expertise und erzielen Sie mit dem Elternhaus einen Verkaufserlös, der es Ihnen ermöglicht, Mutter oder Vater die allerbeste Pflege zukommen zu lassen.