Nebenkosten beim Hausbau I: der Grundstückserwerb
Am 10 September 2018 veröffentlicht von der Blog-Redaktion der OLB
Baunebenkosten I: Damit müssen Sie beim Grundstückskauf rechnen
Sie träumen von einem eigenen Häuschen und haben auch schon ein Grundstück in Aussicht, auf dem Sie es bauen möchten? Das klingt gut. Bevor Sie es kaufen und die Bagger anrollen, sollten Sie sich indes zwingend einen Überblick über die Nebenkosten verschaffen – denn die können beim Hausbau beachtlich sein. Wir geben Ihnen in einer dreiteiligen Serie einen Überblick, was auf Sie zukommt.
Nebenkosten sind ein nicht zu unterschätzender Faktor beim Hausbau. Sie können zwischen 12 und 15 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Bei veranschlagten Kosten von 300.000 Euro wären dies 36.000 bis 45.000 Euro. Zudem gibt es Baunebenkosten, die einmal fällig sind und solche, die je nach Baudauer oder -umfang variieren können, beispielsweise Aufwände für Versicherungen. In den vier Phasen des Hausbaus entstehen jeweils Nebenkosten, an die Sie denken sollten. Die vier Phasen des Hausbaus sind:
- 1. Grundstückskauf
- 2. Bauvorbereitung
- 3. Bauphase
- 4. Nach dem Bau
Im ersten Teil unserer Serie zu den Baunebenkosten beim Hausbau erhalten Sie relevante Informationen zu den Nebenkosten beim Grundstückskauf.
Maklerprovision
Was ist das? Wenn man ein Grundstück kauft, ist meist ein Makler beteiligt. Dieser verlangt eine Provision, oft auch Courtage oder Maklercourtage genannt. Dafür muss allerdings ein Kaufvertrag unterschrieben werden, der auf die Vermittlertätigkeit des Maklers zurückgeht. Dabei gibt es drei Arten der Provision:
- Die Innenprovision zahlt der Verkäufer
- Die Außenprovision zahlt der Käufer
- Bei der Mischform wird die Courtage zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.
Höhe der Kosten: Die ist in Niedersachsen unterschiedlich. In einigen Regionen sind 7,14 Prozent des Verkaufspreises fällig. In diesem Fall teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision jeweils zur Hälfte. In anderen Regionen beträgt sie zwischen 4,76 und 5,95 Prozent, hier zahlt sie üblicherweise der Käufer.
Grundbucheintrag und Notarkosten
Was ist das? Der Kauf oder die Schenkung eines Grundstücks oder Hauses muss grundsätzlich durch einen Notar beurkundet werden. Der leitet die erforderlichen Genehmigungen an das Grundbuchamt der Gemeinde oder Stadt weiter. In den anfallenden Kosten sind die Gebühren wie etwa die Eintragungsgebühr und die Gebühr für den Eigentümerwechsel enthalten.
Höhe der Kosten: etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises
Grunderwerbsteuer
Was ist das? Auch das Finanzamt möchte vom Grundstückskauf profitieren. Der Käufer muss einmalig eine Grunderwerbsteuer zahlen. Spätestens vier Wochen nach Ausstellung des Steuerbescheides erhält der Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Erst dann kann der Käufer zum Eigentümer werden.
Höhe der Kosten: In Niedersachsen beträgt der Satz für die Grunderwerbsteuer fünf Prozent der Höhe des Kaufpreises.
> Der zweite Teil unserer Baunebenkosten-Serie befasst sich mit der zweiten Phase des Hausbaus: der Bauvorbereitung - jetzt lesen und informieren.